Informationen für Privatversicherte

(auch Beihilfeversicherte / Zusatzversicherte)

Die Bezahlung erfolgt sofort nach jeder Behandlung bar oder per Rechnung. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahre 1985. Versicherte bei Privatkassen sollten in ihren Versicherungsunterlagen prüfen, in welchem Umfang der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt. Es kann sein, dass die Privatversicherung bzw. Beihilfe die Kosten nicht vollständig übernimmt.

Die Kosten für eine Behandlung ergeben sich jeweils individuell und abhängig von der persönlichen Befundsituation. Die Kosten der Behandlung ermitteln wir in einem individuellen Gespräch.

 

Behandlungskosten für Selbstzahler